§ 1 Geschäftszweck

Die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ berät Unternehmen und vermittelt Beschäftigungsverhältnisse. Die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ ist hierfür im Besitz einer gültigen Gewerbeanmeldung.

Personalberatung

Wir beraten vorwiegend kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in NRW. Unsere Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen, Personalentwicklung, Personalbeschaffung und Coaching.

Personalvermittlung

Wir verstehen uns als Makler zwischen Arbeitgebern und Arbeitsuchenden. Wir werden aufgrund eines Auftrages von Arbeitsuchenden oder Arbeitgebern tätig. Wir bieten ausschließlich Arbeitsverhältnisse zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern an. Wir sind keine Zeitarbeitsfirma und vermitteln nicht im Sinne des Leiharbeitergesetzes.

 § 2 Allgemeines

1. Diese AGB gelten für alle Leistungen, die durch die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ oder deren Erfüllungsgehilfen erbracht werden. Die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ leistet ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB.

2. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.

3. Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

4. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

5. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen in der Vergangenheit kann ein grundlegender Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden AGB nicht hergeleitet werden.

6. Schreib- Rechenfehler und offensichtliche Irrtümer sind für die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ nicht verbindlich.

7. Die Angebote der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ sind freibleibend und unverbindlich.

 

§ 3 Gegenstand des Vertrages

A. Beratungsvertrag

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ und dem zu beratenden Unternehmen, im folgenden Auftraggeber oder "AG" genannt.

3.1. Gültigkeit der AGB und Zustandekommen des Vertrages

3.1.1. Für den Geschäftsverkehr zwischen der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ und dem "AG" gelten die AGB der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“

3.1.2. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des "AG", die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ schriftlich vereinbart sind.

3.1.3.Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.

3.1.4. Das Zustandekommen eines Vertrages bedarf der Schriftform.

3.2. Preise und Zahlungsbedingungen

3.2.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in Deutschland.

3.2.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Forderungen der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Skonti werden nicht gewährt.

3.2.3. Sämtliche Bankkosten, die bei der Bezahlung anfallen, sind durch den Auftraggeber zu tragen.

3.2.4. Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

3.2.5. Alle Zahlungen werden unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Auftraggebers grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptschuld angerechnet.

3.2.6. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Konto der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“  gutgeschrieben ist. Gleiches gilt für die Einlösung von Schecks und Wechseln.

3.2.7. Wenn der "AG" seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, trägt er die gesamten Kosten der Beitreibung, Vollstreckung sowie etwaige Gerichtskosten.

3.2.8. Die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ ist berechtigt, Forderungen abzutreten.

3.3. Leistungen und Schadensersatzansprüche

3.3.1. Leistungsverzögerungen aufgrund von Betriebsstörungen, höherer Gewalt, Streiks etc., unabhängig ob sie im eigenen Betrieb oder bei Dritten auftreten, berechtigen den Auftraggeber nicht, Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung gegen die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ geltend zu machen.

3.3.2. Bei Leistungsverzug, der durch die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ zu vertreten ist, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

3.3.3. Für Schadensersatzansprüche, die aus positiver Vertragsverletzung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluss oder unerlaubter Handlung entstanden sind, haftet die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

3.4. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

3.4.1. Erfüllungsort ist Wuppertal. Ist der "AG" Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt Wuppertal als vereinbarter Gerichtsstand.

3.4.2. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.

3.5  Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

B. Vermittlungsvertrag

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge zwischen der privaten Arbeitsvermittlung, im folgenden „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ genannt und dem zu vermittelnden Auftraggeber, im folgenden "AG" genannt.

3.6 Gültigkeit der AGB und Zustandekommen des Vertrages

3.6.1 Für den Geschäftsverkehr zwischen der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ und dem "AG" gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

3.6.2  Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des "AG", die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sie mit der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ schriftlich vereinbart sind.

3.6.3. Im Rahmen einer bestehenden Geschäftsverbindung haben die AGB Gültigkeit, selbst wenn bei einem einzelnen Geschäft nicht gesondert darauf verwiesen wird.

3.6.4 Die Geschäftsbedingungen werden mit der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages durch den jeweiligen Auftraggeber anerkannt.

3.6.5 Grundlage der Vereinbarung ist die Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis sowie die Verwaltung der Daten der arbeitsuchenden Personen für die jeweilige Dauer der einzelnen Vertragsvereinbarungen.

3.7  Vertragsabschluss

3.7.1 Die Vertragsvereinbarung entsteht erst durch Zusendung der persönlichen Daten gemäß Auftragsformular per Post, E-Mail, Fax oder persönliches Vorstellen in den Geschäftsräumen der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“.

3.7.2 Der Vermittlungsvertrag nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) kommt ausschließlich nach Unterzeichnung des Arbeitsuchenden und der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ zustande. Es gelten die Vorschriften des nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 6 SGB III.

3.7.3. Mit Hinterlegung des persönlichen Vermittlungsgutscheins des zuständigen Arbeitsamtes des "AG" beginnt die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ sofort für den "AG" gemäß Vertragsvereinbarung tätig zu werden.

3.7.4 Der "AG" erklärt mit Absenden bzw. Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“, dass alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

3.7.5. Für die Dauer des Vermittlungsauftrages ist die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ berechtigt, die Personalien des "AG" auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und gemäß Vertragsvereinbarung für die Vermittlung gemäß Vertragsvereinbarung an Dritte (Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen usw.) weiterzugeben.

3.7.6. Die Vertragsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, endet aber mit Ablauf der Gültigkeit des persönlichen Vermittlungsgutscheins des zuständigen Arbeitsamtes des "AG".

3.7.7. Die Dienstleistung der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ verlängert sich weiter, wenn der "AG" einen neuen gültigen Vermittlungsgutschein der zuständigen Arbeitsagentur bei der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ hinterlegt bzw. ein gesonderter Vermittlungsvertrag geschlossen wird oder geschlossen ist.

3.8. Vermittlungsvergütung

3.8.1. Die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ erhält bei erfolgreicher Vermittlung des "AG" für seine Dienstleistung eine Vermittlungsprovision gemäß Sozialgesetzbuch nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 6 SGB III.

3.8.2. Legt der Arbeitsuchende einen Vermittlungsgutschein nach § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III bzw. § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 vor, erfolgt die Abrechnung direkt mit der zuständigen Arbeitsagentur, bzw. ARGE.

3.8.3. Hat der "AG" keinen Anspruch auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins seitens seines zuständigen Amts, so hat der "AG" die Möglichkeit, die Vermittlungsprovision gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III selbst zu tragen bzw. einen gesonderten Vermittlungsvertrag mit der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ abzuschließen.

3.8.4. Kosten entstehen dem Arbeitsuchenden nur, sofern ihm analog der Vorschriften des SGB III durch die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ ein Arbeitsverhältnis vermittelt wurde. Bei nicht erfolgter Vermittlung ist unsere Tätigkeit für den Auftraggeber kostenfrei.

3.9. Kündigung des Vermittlungsvertrages

3.9.1. Der Vermittlungsvertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von jeweils zwei Wochen jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3.9.2. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der "AG" die Aushändigung seiner persönlichen Unterlagen verlangen sowie die Löschung seiner persönlichen Daten in der Datenbank der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“.

3.10. Haftung der Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“.

3.10.1. Die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des "AG" und lehnt jede Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden ab, die mit diesem Vermittlungsservice in Zusammenhang gebracht werden können.

3.10.2. Weiterhin kann die Firma „TopJob Agentur für Personalberatung & Vermittlung“ weder für unkorrekte Angaben in den Vertragsunterlagen des "AG" verantwortlich gemacht werden, noch für den eventuellen Missbrauch von Informationen des "AG" die an Dritte zur Anbahnung einer Vermittlung notwendig sind.

3.11 Änderungen und Salvatorische Klausel

3.11.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform

3.11.2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige wirksame Bestimmung zu ersetzen.

3.11.3. Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt. Widerspricht dieser nicht innerhalb 2 Wochen per eingeschriebenem Brief mit Rückschein, gelten die Änderungen als genehmigt.

3.12. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

3.12.1. Erfüllungsort ist Wuppertal.

3.12.2. Ist der "AG" Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, so gilt Wuppertal als vereinbarter Gerichtsstand.

3.12.3.. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.

3.12.4. Gerichtsstand für beide Parteien, soweit vereinbar, ist Wuppertal.